Was ist die Autonomie?
Südtirols Autonomie ist das Zusammenspiel von Ämterrotation, paritätischer Gremienbesetzung und der proportionalen Vertretung aller Sprachgruppen. Diese Eckpfeiler der Autonomie sind in einem komplexen und ausdifferenzierten Rechtssystem verankert.
Das Autonomiestatut
Mit dem Autonomiestatut von 1972 bekommt Südtirol de facto den Status einer Region mit weitreichenden autonomen Befugnissen im italienischen Staatsverband.
Rechtsgrundlagen der Autonomie
Südtirols Autonomie fußt auf drei Rechtsnormen: der italienischen Verfassung, dem Pariser Vertrag und dem Zweiten Autonomiestatut.
Symbole der Autonomie
Das neue Autonomiestatut sieht in Artikel 3 vor, dass das Land Südtirol ein eigenes Wappen und ein eigenes Banner führt.
Vertretungen des Landes Südtirol
Um die Interessen Südtirols auf Staatsebene, in der Europaregion Tirol und EU-weit zu wahren, gibt es drei wichtige Einrichtungen.