Autonomiereform 2026
Am 23. Juni 2026 ist die Reform des Autonomiestatuts in Kraft getreten. Neben der Wiederherstellung von autonomen Zuständigkeiten wurde erreicht, dass die Schranken der autonomen Gesetzgebung, etwa der Bezug auf “grundlegende Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen”, beseitigt wurden. Dies eröffnet dem Land Südtirol neue Handlungsspielräume in vielen Bereichen.
Der offizielle Text der Reform wurde im Amtsblatt der Republik am 8. Juni 2026 veröffentlicht: Verfassungsgesetz vom 18. Mai 2026 Nr. 2.
Warum war eine Reform des Südtiroler Autonomiestatuts notwendig?
Im Jahr 2001 erfolgte eine Reform der italienischen Verfassung. Das Wesen dieser Reform war föderalistisch und im Sinne des Landes Südtirol. Alles, was nicht ausdrücklich dem Staat vorbehalten ist, sollte in den Zuständigkeitsbereich der Regionen beziehungsweise autonomen Provinzen fallen. Als Gegengewicht zu dieser föderalistischen Entwicklung wirken die sogenannten transversalen Zuständigkeiten des Staates. Diese schafften einen Interpretationsspielraum für die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs.
Über die Jahre hat der Verfassungsgerichtshof in einer zentralistischen Ausrichtung den Spielraum der autonomen Gesetzgebung und Verwaltung in Südtirol nach und nach eingeschränkt. Aus diesem Grund war eine Reform des Autonomiestatuts notwendig.
Der Weg der Autonomiereform
Siehe: Weg der Autonomiereform.
Ausgangspunkt der Reform
Ausgangspunkt für die angestrebte Reform war die offizielle Erklärung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni die Autonomiestandards, die 1992 zur Streitbeendigungserklärung vor den Vereinten Nationen geführt haben, wiederherstellen zu wollen. Diese wurde am 25. Oktober 2022 im Rahmen der programmatischen Erklärung der Regierung Meloni gemacht.
Gemeinsam mit den vier italienischen Regionen mit Sonderstatut und der autonomen Provinz Trient hat das Land Südtirol einen Verfassungsgesetzentwurf erarbeitet. Darin waren Vorschläge zur Überarbeitung aller Sonderstatute enthalten. Der Verfassungsgesetzentwurf wurde im Oktober 2023 von Landeshauptmann Arno Kompatscher in seiner Funktion als Koordinator der Regionen und Provinzen mit Sonderstatut offiziell an Ministerpräsidentin Giorgia Meloni überreicht.
Download Verfassungsgesetzentwurf (Oktober 2023).
Im März 2024 hat Landeshauptmann Kompatscher im Südtiroler Landtag den Verfassungsgesetzentwurf erläutert und die einzelnen Änderungsvorschläge kommentiert. Der Bericht enthält Informationen zur Ausgangslage, den einzelnen Änderungsvorschlägen und zum weiteren Fortgang der Arbeiten.
Änderung der Vorgehensweise
Anfang Oktober 2024 änderte die römische Regierung ihre Vorgehensweise für die Autonomiereform: Anstatt eines einheitlichen Verfassungsgesetzentwurfes für alle fünf Regionen mit Sonderstatut soll mit jeder Region mit Sonderstatut ein eigener Reformvorschlag verhandelt werden. Den Anfang macht die Region Trentino-Südtirol.
Dementsprechend fand am 9. Oktober 2024 eine Aussprache zwischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und dem Landeshauptmann Arno Kompatscher sowie dem Trentiner Landeshauptmann Maurizio Fugatti statt. Dabei wurde vereinbart, dass eine technische Arbeitsgruppe unter der Leitung von Regionenminister Roberto Calderoli einen Vorschlag für die Reform des Sonderstatuts Trentino-Südtirol erarbeitet, welcher innerhalb November 2024 dem Ministerrat zur Genehmigung vorgelegt werden soll.
Bilaterale Verhandlungen
Die technische Arbeitsgruppe nahm am 16. Oktober 2024 die Arbeiten auf und setzte sich zusammen aus dem
Regionenminister Roberto Calderoli, dem Landeshauptmann Arno Kompatscher, dem Landeshauptmann Maurizio Fugatti, dem Präsidenten der 12er-Kommission, Marcello Torregrossa, dem Präsidenten der 6er-Kommission, Alessandro Urzì, dem Vertreter der deutschen Sprachgruppe der 6er-Kommission, Meinhard Durnwalder, dem Unterstaatssekretär des Präsidiums des Ministerrates, Alfredo Mantovano, dem Generalsekretär des Präsidiums des Ministerrates, Carlo Deodato, der Abteilungsleiterin der Abteilung Recht und Gesetzgebung, Francesca Quadri, dem Kabinettchef des Regionenministers, Claudio Tucciarelli, sowie den technischen Expertinnen und Experten der autonomen Länder und der Region Daria de Pretis, Eros Magnago, Valeria Placidi und Alberto Pace.
Am 16. Dezember 2024 schloss die technische Arbeitsgruppe zur Autonomiereform ihre Arbeiten ab. Die Ergebnisse wurden anschließend dem Ministerratspräsidium zur weiteren Behandlung übermittelt.
Am 3. April 2025 legte Roberto Calderoli, Minister für regionale Angelegenheiten und Autonomien, den Landeshauptleuten Arno Kompatscher (Südtirol) und Maurizio Fugatti (Trentino) den überarbeiteten Entwurf der Reform vor. Als nächster Schritt wurde vereinbart, das Verhandlungsergebnis im Ministerrat informell zu genehmigen.
Genehmigungsverfahren
Der Ministerrat hieß am 9. April 2025 in Rom den Verfassungsgesetzentwurf zur Autonomiereform gut.
- Verfassungsgesetzentwurf zur Autonomiereform (im italienischen Original).
- Begleitbericht zum Verfassungsgesetzentwurf (im italienischen Original).
- Zweisprachige Version des Verfassungsgesetzentwurfes (Dokument des Südtiroler Landtages).
- Zweisprachige Version des Begleitberichts (Dokument des Südtiroler Landtages).
Am 12. April 2025 wurde der Text des Entwurfs und des Begleitberichts von Regionenminister Roberto Calderoli an den Südtiroler sowie Trentiner Landeshauptmann übermittelt. Diese haben die Dokumente unmittelbar nach Erhalt den Landtagspräsidenten zugeschickt, um diese an die Abgeordneten im Südtiroler und Trentiner Landtag weiterzuleiten.
Der Südtiroler Landtag sowie der Trentiner Landtag gaben ihre positiven Stellungnahmen im Sinne des Art. 103 des Autonomiestatuts am 7. Mai 2025 ab. Der Regionalrat Trentino-Südtirol gab in der Folge am 14. Mai 2025 ebenfalls ein positives Gutachten ab. Diese drei Gutachten wurden anschließend dem Ministerratspräsidium sowie dem Minister für regionale Angelegenheiten und Autonomien übermittelt.
Am 12. Juni 2025 tagte die in der Maßnahme Nr. 137 des Südtirol-Paketes vorgesehene “Ständige Kommission für die Probleme der Provinz Bozen“ und gab ebenfalls ein positives Gutachten ab.
Der von der 137-er Kommission genehmigte Verfassungsgesetzentwurf (im italienischen Original).
Im Anschluss an diese Sitzung fand am gleichen Tag in Rom die Ministerratssitzung statt, in welcher der Verfassungsgesetzentwurf zur Wiederherstellung der Südtirol-Autonomie definitiv genehmigt wurde.
Es wurde vereinbart, dass die Übermittlung an die Republik Österreich nach der ersten der zwei vorgesehenen Lesungen in beiden Kammern des Parlaments erfolgt. So wie es nach der Reform auch künftig vorgesehen ist.
Die weiteren Schritte bis hin zur definitiven Genehmigung
Am 7. Oktober 2025 hat die Kammer des italienischen Parlaments den Verfassungsgesetzentwurf in erster Lesung genehmigt. Am 21. Jänner 2026 erfolgte die Genehmigung in erster Lesung im Senat. In zweiter Lesung in der Abgeordnetenkammer wurde der Verfassungsgesetzentwurf am 10. März 2026 genehmigt.
Im Sinne der Schutzfunktion, die Österreich als Vertragspartner des Pariser Vertrages innehat, hat die italienische Ministerpräsidentin in einem Schreiben den österreichischen Bundeskanzler über die Inhalte der Reform in Kenntnis gesetzt. Mit seinem zustimmenden Antwortschreiben wurde der Notenwechsel formal abgeschlossen.
Am 13. Mai 2026 hat der Senat die Autonomiereform in zweiter Lesung und damit endgültig genehmigt.
Am 8. Juni 2026 wurde der Text der Reform im Amtsblatt veröffentlicht und trat, 15 Tage nach Veröffentlichung, am 23. Juni 2026 in Kraft.
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Letzte Aktualisierung: 23/06/2026
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