Die Symbole der Autonomie: Wappen, Siegel, Banner

Landesfahne von Südtirol
Landesfahne von Südtirol

Das Wappen

Das neue Autonomiestatut sieht im Artikel 3 vor, dass das Land Südtirol ein eigenes Wappen und ein eigenes Banner führt. Die Südtiroler Landesregierung hat das Landeswappen am 30. Juli 1982 einstimmig genehmigt. Es handelt sich um den roten Tiroler Adler aus dem Jahre 1370, so wie er auf dem Altar der Kapelle von Schloss Tirol abgebildet ist (siehe Bildergalerie unten). Die heraldische Beschreibung des Wappens des Landes Südtirol lautet „auf Silbergrund alter roter (Tiroler) Adler, goldbewehrt mit roter Zunge und goldenen Flügelspangen“. Am 21. März 1983 wurde das Wappen auch auf Staatsebene mit Dekret des Präsidenten der Republik anerkannt.

Historische Erklärung

Landeswappen werden erfahrungsgemäß aus den Wappen jener Herrscherdynastien gewählt, die diese Länder in früheren Zeiten beherrscht haben. So rührt das Tiroler Wappen von jenen Dynastien her, die in Südtirol um das Jahr 1150 auftauchten und ihren eigenen Namen von der Ortschaft Tirol bei Meran ableiteten, wo sie ihr Stammschloss erbauten. Die Grafen von Tirol haben bereits in der Zeit von 1190 den roten Adler zu ihrem Wappen erwählt. Dies geht aus dem Siegel Alberts III. (1190 – 1253) hervor. Die Farbe des Adlers ist bereits im „Cliperius Teutonicorum“ (1242-1249) des Züricher Kanonikers Konrad von Mure in Versform festgehalten: "Fert aquilam Tyrolis clipeus prestante rubore, que nigri pedis alias albente colore" (Übersetzung: Das weiße Schild Tirols führt einen Adler von hervorstechender roter Farbe und schwarzen Füßen.)

Roter Adler: Das Wappen der Grafschaft Tirol

Das Wappen der ersten Herrscherfamilie ging durch die Heirat von Adelheid, der Tochter Alberts III. mit Meinhard III., dem Grafen von Görz, auf die Grafen von Tirol-Görz über. Unter den Grafen von Tirol-Görz hatte der rote Adler bereits den Charakter eines territorialen Kennzeichens angenommen und mit dem Übergang der Grafschaft Tirol an die Habsburger (1363) wurde der Adler zum Wappentier des Landes Etsch, Eisack und Inn. Der rote Adler mit goldenen Waffen, roter Zunge und den charakteristischen goldenen Flügelspannen, gekrönt oder ungekrönt, versinnbildlichte in den Jahrhunderten die Grafschaft Tirol und später die gefürstete Grafschaft. Er kam immer im großen Siegel der Kaiser des Hl. Römischen Reiches und Österreichs vor. Die Grafschaft genoss im Rahmen der Erbländer des Hauses Österreich und später im österreichischen Kaiserreich eine besondere Eigenständigkeit.

Das Siegel

Das Landessiegel ist kreisförmig. In der Mitte ist das Landeswappen wiedergegeben und der Kreisring trägt die Aufschrift: "AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL / PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO – ALTO ADIGE". Festgeschrieben ist dies im Artikel 3 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 20. September 1989, Nr. 26.

Das Siegel ist der Generaldirektion, den Abteilungen und Ämtern, den Schulämtern, den Schuldirektionen aller Schulstufen sowie den Kindergartendirektionen und allen anderen Organisationseinheiten des Landes mit autonomer Wirkung nach außen zuerkannt. Den Ämtern der öffentlichen Verwaltung in den ladinischen Ortschaften des Landes Südtirol einschließlich der ladinischen Bildungsdirektion und der in den ladinischen Tälern gelegenen Schuldirektionen aller Schulstufen sowie der Kindergärtendirektionen wird ein dreisprachig gestaltetes Siegel zuerkannt. Das Siegel wird am Textende der behördlichen Akten des Landtages und der Landesverwaltung angebracht. Für die korrekte Verwendung des Siegels sind die Beamten verantwortlich, die der jeweiligen Organisationseinheit vorstehen.

Das Banner

Das Land Südtirol hat laut dem neuen Autonomiestatut das Recht, neben einem eigenen Wappen auch ein eigene Landesfahne zu führen. Das Landesbanner wurde mit Beschluss der Landesregierung am 7.Oktober 1996 genehmigt und am 22. November 1996 mit einem Dekret des Präsidenten der Republik auf Staatsebene anerkannt.

Das Banner ist in der Mitte mit dem Landeswappen belegt. Es trägt folgende Aufschrift in Gold: „AUTONOME PROVINZ BOZEN SÜDTIROL" (im weißen Feld), „PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO ALTO ADIGE" (im roten Feld) und „PROVINZIA AUTONÒMA DE BULSAN SÜDTIROL" (teils im weißen und teils im roten Feld).

Historische Erklärung

Die Farben weiß-rot der alten Tiroler Landesfahne und des Banners für Südtirol sind, wie es auch anderswo häufig vorkommt, den Farben des alten Tiroler Landeswappens entnommen. Das alte Tiroler Landeswappen „roter Adler auf silbernem (weißem) Grund" ist in Abbildungen seit 1271 bis 1286 farbig überliefert. Als älteste Darstellung gilt das Fresko der Kapelle von Schloss Tirol aus dieser Zeit. Eine Beschreibung mit Angabe der Farben ist ebenso wie das Wappen im Wappengedicht („Cliperius Teutonicorum“) des Domherren Konrad von Mure aus dem Jahr 1250 enthalten. Seit dem 14. Jahrhundert war es üblich, die Fänge und die Waffen des Adlers golden zu tingieren.

Ermächtigung und Sanktionen bei widerrechtlicher Verwendung

Wer das Wappen oder das Siegel des Landes ohne entsprechende Ermächtigung oder nicht korrekt verwendet, wird mit einer Geldbuße bestraft. Gegenstände, auf denen das Landeswappen unrechtmäßig wiedergegeben ist, werden beschlagnahmt. Jegliche Fälschung und jeder Missbrauch des Siegels des Landes Südtirol werden strafrechtlich verfolgt.

Ansprechpartner für die Ermächtigung zur Verwendung von Wappen, Banner und Siegel des Landes Südtirol und zu deren korrekten Anwendung ist die Landesabteilung Präsidium.

Wann und wo wird die Landesfahne gehisst?

Die Landesfahne wird am Sitz des Südtiroler Landtages und am Sitz der Südtiroler Landesregierung (Palais Widmann) am  Silvius-Magnago-Platz in Bozen an bestimmten, mit Dekreten des Landeshauptmannes, festgelegten Tagen gehisst, und zwar links neben Flagge der Europäischen Union und rechts neben jener der Republik Italien, die in der Mitte positioniert ist.

Diese Tage sind:

  • 7. Jänner (Fest der „Tricolore“)
  • 11. Februar (Lateranverträge)
  • 25. April (Tag der Befreiung)
  • 1. Mai (Tag der Arbeit)
  • 9. Mai (Europatag)
  • 2. Juni (Tag der Republik)
  • 28. September (Tag des Volksaufstandes von Neapel)
  • 4. Oktober (Tag der Schutzheiligen Italiens)
  • 24. Oktober (Tag der Vereinten Nationen - UNO)
  • 4. November (Tag der nationalen Einheit)
  • Allfällige andere, jeweils vom Präsidenten des Ministerrates festgelegte Anlässe.

Das Banner der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol wird gemeinsam mit der Fahne der Italienischen Republik sowie jener der europäischen Union und der Gemeinde an Gebäuden gehisst, in welchen die Kollegialorgane der Gemeinde ihren Hauptsitz haben, und zwar anlässlich und für die Dauer ihrer Sitzungen.

An den Gebäuden, in denen die Schuldirektionen ihren Sitz haben, wird die Landesfahne an den Unterrichts- und Prüfungstagen sowie an oben genannten Tagen neben der Flagge der Europäischen Union und jener des italienischen Staates gehisst.

Das Banner der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol wird auch bei Wahlen und Volksbefragungen des Landes an den Gebäuden der Wahlsektionen angebracht.

Im Falle von Besuchen in- oder ausländischer, staatlicher oder regionaler Behörden und Delegationen kann das Gebäude, in dem der Südtiroler Landtag, die Landesregierung oder der Landeshauptmann den Amtssitz hat, beflaggt werden abhängig von der Institution, welche die Einladung ausgesprochen hat. Dabei werden immer die italienische, die europäische und die Landesfahne ausgehängt und zusätzlich die Fahne des Gaststaates oder der Gastregion.

Bei öffentlichen Feiern und Amtshandlungen, bei denen das Land Südtirol offiziell durch den Landeshauptmann oder durch Mitglieder der Landesregierung vertreten ist, kann die Landesfahne verwendet werden. Sie wird von Landesbediensteten mitgeführt wird, die dem Forstkorps angehören.

Die Symbole der Autonomie