Geschichte der Autonomie
Das Zusammenleben der verschiedenen Sprachgruppen in Südtirol war nicht immer so reibungslos wie heute, erst ein jahrzehntelanger Verhandlungsprozess - zeitweise begleitet von Bomben und Gewalt - hat ein Gleichgewicht zwischen deutsch-, italienisch- und ladinischsprachigen Südtirolern hergestellt.
1919 Friedensvertrag von Saint Germain
Der Teil Tirols südlich des Brenners wird zu Italien geschlagen.
1922 Marsch auf Rom
Die faschistische Partei unter Bennito Mussolini marschiert in Rom ein und übernimmt die Macht im Staat. Für Südtirol beginnt in Folge eine Phase der Zwangsitalianisierung, die in den 1930er-Jahren mit dem Bau der Bozner Industriezone ihren Höhepunkt erreicht.
1939 Option
In Berlin besiegeln Hitler und Mussolini das Abkommen zur Umsiedlung der Südtiroler. Wer für die deutsche Staatsbürgerschaft optiert, verpflichtet sich zur Auswanderung, wer sich für den Verbleib in Italien entscheidet, verliert den Anspruch auf Schutz der Identität. 86 Prozent der Südtiroler entscheiden sich zunächst für die Umsiedelung. Der beginnende Zweite Weltkrieg stoppt die Auswanderung. Rund 75.000 Menschen verlassen die Heimat, wovon nach dem Krieg ca. 25.000 zurückkehren.
1946 Pariser Vertrag
Am Rande der Pariser Friedenskonferenz unterzeichnen der italienische Ministerpräsident Alcide Degasperi und der österreichische Außenminister Karl Gruber einen Schutzvertrag für Südtirol. Das „Gruber-Degasperi-Abkommen“ – auch bekannt als „Pariser Vertrag“ – sichert der Südtiroler Bevölkerung weitreichende Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnisse zum Schutz von Sprache und Kultur zu.
1948 Erstes Autonomiestatut
Die italienische verfassunggebende Nationalversammlung genehmigt das erste Autonomiestatut. Darin werden die beiden Provinzen Bozen und Trient zu einer Region Trentino-Südtirol mit einem regionalen Parlament und einer Regionalregierung zusammengeschlossen.
1948-1957 Enttäuschende Autonomie
Da der italienischsprachige Anteil in dieser Region die Mehrheit ausmacht, werden die Anliegen der deutsch- und ladinischsprachigen Minderheit überstimmt. Wesentliche Elemente des Gruber-Degasperi-Abkommens waren in den Augen der Südtiroler Bevölkerung nicht umgesetzt. Ihre Unzufriedenheit wächst, auch wegen der Binnenzuwanderung von italienischen Arbeitskräften und Familien.
1957 Kundgebung auf Schloss Sigmundskron
In einer Massenkundgebung auf Schloss Sigmundskron protestierten 35.000 Südtiroler gegen die Nichterfüllung des Pariser Vertrages und fordern mit dem „Los von Trient!” eine eigene Autonomie für Südtirol, unabhängig vom Trentino.
1960 Südtirolfrage vor der UNO
Auf Initiative des österreichischen Außenministers Bruno Kreisky verabschiedet die Vollversammlung der Vereinten Nationen einstimmig eine Entschließung zur Südtirolfrage. Italien und Österreich werden zu Verhandlungen aufgefordert, um alle Meinungsverschiedenheiten betreffend den Pariser Vertrag zu bereinigen.
1961 Einsetzung der Neunzehnerkommission
Die vom italienischen Ministerrat eingesetzte Neunzehnerkommission erhält die Aufgabe, die Südtirolfrage zu studieren und der Regierung Vorschläge zu unterbreiten. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen zwischen Rom, Südtirol und Wien wurden einige Jahre später in ein Maßnahmenpaket gegossen, abgekürzt „Paket“ genannt.
1961 Feuernacht
Im gleichen Jahr, in der Nacht vom 11. Juni 1961, werden Dutzende von Masten der Hochspannungsleitungen in die Luft gesprengt, ein Arbeiter aus dem Trentino kommt in Folge ums Leben. Urheber ist die separatistische Gruppierung des BAS („Befreiungsausschuss Südtirol“). Die „Feuernacht“ richtet die Aufmerksamkeit der italienischen und europäischen Öffentlichkeit auf Südtirol.
1969 Ja zum „Paket“
Die Landesversammlung der SVP stimmt während eines außerordentlichen Parteitages im Meraner Kurhaus mit knapper Mehrheit dem „Paket” zu. Dieses enthält insgesamt 137 Maßnahmen zum besseren Schutz der Südtiroler.
1972 Zweites Autonomiestatut
Das neue Autonomiestatut tritt am 20. Jänner 1972 in Kraft. Es sichert die Gleichberechtigung sowie den Schutz aller drei Sprachgruppen im Land. Die Umsetzung wurde in den folgenden Jahren durch eine Vielzahl von Durchführungsbestimmungen vorangetrieben.
1992 Streitbeilegungserklärung
Mit der Abgabe der Streitbeilegungserklärung durch Österreich an Italien wird der formelle Abschluss der Südtirol-Verhandlungen vollzogen: Alle Maßnahmen des Südtirol-Pakets sind umgesetzt, das Ziel eines effizienten Minderheitenschutzes ist erreicht.
1998 Schengener Abkommen
Nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union 1995 werden im Zuge des Schengener Abkommens im Winter 1997/98 auch die Grenzkontrollen abgebaut. Es eröffnen sich neue Möglichkeiten in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf regionaler Ebene.
2001 Verfassungsgesetz zum Föderalismus
Das mit Volksbefragung bestätigte Föderalismus-Verfassungsgesetz erweitert u.a. die primäre Gesetzgebungsbefugnis des Landes und verankert den Begriff „Südtirol“ in der italienischen Verfassung.
2006 Südtirol-Schutzklausel
Am 21. September 2006 wird im Nationalrat in Wien ein Antrag zur Verankerung einer Südtirol-Schutzklausel in der künftigen österreichischen Verfassung angenommen.
2011 Gründung der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino
Auf Schloss Thun am Nonsberg gründen die Landeshauptleuten Südtirols, Tirols und des Trentino den Europäischen Verbund territorialer Zusammenarbeit (EVTZ) mit dem Namen “Euregio Tirol-Südtirol-Trentino“. Damit erhält die Zusammenarbeit der drei Länder einen institutionellen Rahmen.
2014 Sicherungspakt
In einem Abkommen wird das Finanzgefüge zwischen Staat und Land neu definiert: Die Beteiligung Südtirols an der Sanierung der Staatskassen wird festgeschrieben. Zudem wird garantiert, dass der Staat nicht mehr durch Sondermaßnahmen auf Mittel zugreifen kann, die dem Land zustehen.
2015-2017 Autonomiekonvent
Der Südtiroler Landtag hat einen partizipativen Prozess zur Überarbeitung des Autonomiestatuts eingeleitet. In Gesprächsrunden im gesamten Land und in zwei Organen (Forum der 100 und Konvent der 33) wurden Vorschläge von Seiten der Zivilbevölkerung eingeholt. Im Trentino fand zeitgleich ein ähnlicher Prozess mit der “Consulta“ statt.
2017 Ladinergesetz
Mit Verfassungsgesetz Nummer 1/2017, dem sogenannten Ladinergesetz, werden die Rechte der ladinischen Volksgruppe gestärkt. Vor allem enthält das Gesetz Regelungen zur ladinischen Sprachgruppe, die im Statut von 1972 noch nicht enthalten waren, und setzt einigen Benachteiligungen ein Ende. So war es zum Beispiel zuvor nicht möglich, dass der Landtag einen Ladiner oder eine Ladinerinnen für die Zwölferkommission oder als Landeshauptmann- oder Landeshauptfraustellvertreter nominieren konnte.
2021 Euregio wird zum 10-Jahre-Jubiläum bürgernäher
Eine Reform macht die Europaregion bürgernäher. Die Gemeinden werden mit einem eigenen Euregio-Rat in Entscheidungsprozesse eingebunden; die Zivilgesellschaft erhält über Bürgerräte mehr Mitsprache.
Im Blickpunkt: Autonomie gestern und heute
Noch mehr Details und Meinungen zur Autonomie finden Sie in der interaktiven Webseite des Betriebs Landesmuseen.
















